Naturgefahren, Pflichtversicherung, Beschluss
Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck und Erdrutsch sind in der Grunddeckung der Gebäudeversicherung nicht enthalten – sie kommen über den Elementarbaustein hinzu. Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse und der politischen Debatte um eine bundesweite Elementar-Pflichtversicherung machen wir den Elementarschutz Ihrer betreuten Eigentümergemeinschaften transparent prüfbar – persönlich an unseren Standorten und digital in ganz Deutschland.
Sachliche Einordnung von Naturgefahren-Deckung und Deckungsvoraussetzungen als Grundlage für Ihre Eigentümerversammlung. Persönlich betreut, deutschlandweit erreichbar und bei eKomi mit 5,0/5 bewertet.
Kurzantwort
Elementarschutz ergänzt die Gebäudeversicherung um Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck und Erdrutsch, die in der Grunddeckung nicht enthalten sind. Häufung und Wucht von Extremwetterereignissen nehmen zu, und Starkregen kann grundsätzlich nahezu jede Lage in Deutschland treffen – auch fernab von Flüssen. Zugleich wird eine bundesweite Elementar-Pflichtversicherung politisch diskutiert und ist im Koalitionsvertrag als Ziel angelegt, bundesgesetzlich aber noch nicht verabschiedet; ihre Ausgestaltung ist offen. Für WEGs gewinnt der Elementarbaustein dadurch an Bedeutung, denn über Einschluss, Umfang und Selbstbehalt entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss in der Eigentümerversammlung. Wer den Bestand frühzeitig sichtet, hat eine belastbare Grundlage, sobald verbindliche Vorgaben kommen.
Zielgruppe
Elementarschutz betrifft alle, die für Gebäude- und Versicherungsentscheidungen einer Eigentümergemeinschaft Verantwortung tragen – bundesweit.
WEG-Verwalter
Bereiten den Beschluss über den Elementareinschluss vor und behalten Deckungsvoraussetzungen wie die Rückstausicherung im Blick.
Mietverwaltungen
Müssen Naturgefahren-Deckung auch für einzeln gehaltene Objekte prüfen und auf eine kommende Pflichtversicherung vorbereiten.
Immobilienverwaltungen
Brauchen für gemischte Portfolios an unterschiedlichen Standorten einen einheitlichen Prüfstandard zum Elementarschutz.
Verwaltungsbeiräte
Prüfen die Beschlussvorlage zum Elementarbaustein und empfehlen der Versammlung eine Entscheidung.
Eigentümergemeinschaften
Entscheiden über Einschluss, Umfang und Selbstbehalt der Naturgefahren-Deckung durch Beschluss.
Typische Probleme
Beim Elementarschutz entstehen Lücken meist nicht aus bösem Willen, sondern aus typischen Missverständnissen im Verwaltungsalltag.
Annahme: Naturgefahren sind mitversichert
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Grunddeckung Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – Überschwemmung und Rückstau nur mit gesondertem Elementareinschluss.
Starkregen wird nur an Flüssen erwartet
Heftiger Niederschlag und überlastete Kanäle können nahezu jede Lage treffen, auch Grundstücke ohne Gewässer in der Nähe.
Rückstau ohne Sicherung
Fehlt eine funktionsfähige, gewartete Rückstausicherung, kann der Versicherer die Leistung bei Rückstauschäden kürzen oder verweigern.
Pflichtversicherung unterschätzt
Eine mögliche bundesweite Elementar-Pflichtversicherung – politisch diskutiert, aber noch nicht gesetzlich verabschiedet – kann die Ausgangslage verändern; viele WEGs haben sich damit noch nicht befasst.
Selbstbehalt unklar
Elementarbausteine enthalten häufig einen eigenen Selbstbehalt, dessen Höhe in der Versammlung selten thematisiert wird.
Gefährdungseinschätzung unbekannt
Ohne Blick auf die Gefährdungsklasse des Objekts bleibt unklar, wie der Versicherer das Naturgefahren-Risiko bewertet.
Beschluss fehlt oder ist veraltet
Ohne dokumentierten Beschluss zum Elementareinschluss bleibt im Schadenfall offen, ob die Gemeinschaft den Schutz tatsächlich wollte.
In 5 Schritten
Der Weg zu belastbarem Elementarschutz folgt einem klaren, wiederholbaren Vorgehen.
Bestandsvertrag sichten
Prüfung, ob der bestehende Wohngebäudevertrag bereits einen Elementarbaustein enthält und welche Naturgefahren konkret eingeschlossen sind.
Gefährdung einordnen
Einschätzung der Naturgefahren-Exposition des Objekts anhand der üblichen Gefährdungssystematik – Hochwasser, Starkregen, Rückstau und weitere Elementargefahren.
Deckungsvoraussetzungen klären
Abgleich der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere der Rückstausicherung und des Schutzes von Untergeschossen, als Bedingung für die Leistung.
Handlungsoptionen aufbereiten
Gegenüberstellung von Einschluss, Umfang, Selbstbehalt und Prävention mit Blick auf die kommende Pflichtversicherung – inklusive Vor- und Nachteilen.
Beschluss vorbereiten
Verständliche, sachliche Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerversammlung, damit die Gemeinschaft dokumentiert entscheiden kann.
Entscheidungslogik
Die Tabelle ordnet typische Naturgefahren der jeweiligen Deckung und konkreten Handlungsschritten zu.
Starkregen
Rückstau
Überschwemmung
Schneedruck
Erdrutsch / Erdsenkung
Erdbeben
Die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben sind nicht automatisch enthalten – sie werden als sogenannter Elementarbaustein in den bestehenden Vertrag eingeschlossen.
Für die Hausverwaltung bedeutet das: Maßgeblich ist nicht ein separater Vertrag, sondern die Frage, ob und mit welchem Umfang der Elementareinschluss im laufenden Wohngebäudevertrag der Gemeinschaft vereinbart ist. Welche der genannten Gefahren tatsächlich gedeckt sind und welcher Selbstbehalt gilt, ergibt sich aus dem konkreten Bedingungswerk. Eine systematische Sichtung des Bestands – siehe der WEG-Versicherungscheck – macht diese Punkte transparent und schafft die Grundlage für einen sauberen Beschluss.
Auf Länderseite (Bundesrat) wird eine bundesweite Pflicht zur Elementarschadenversicherung gefordert; im Koalitionsvertrag ist sie als Ziel angelegt, eine gesetzliche Einführung durch den Bund ist bislang aber nicht erfolgt und in der Ausgestaltung offen. Hintergrund ist, dass bislang ein erheblicher Teil der Wohngebäude in Deutschland nicht gegen Naturgefahren wie Überschwemmung und Starkregen abgesichert ist, während Häufigkeit und Schadenhöhe von Extremwetterereignissen steigen. Eine Einführung wird politisch verfolgt; die genaue rechtliche Ausgestaltung – etwa Pflichtumfang, Übergangsfristen und Behandlung von Bestandsverträgen – ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.
Für Hausverwaltungen ist das ein Grund, den Elementarschutz der betreuten Gemeinschaften frühzeitig zu ordnen, statt auf den Stichtag zu warten. Wer heute weiß, welche Objekte bereits einen Elementarbaustein haben, wo Deckungsvoraussetzungen wie die Rückstausicherung erfüllt sind und wo Lücken bestehen, kann auf verbindliche Vorgaben gelassen reagieren. Wir halten den Sachstand zur Pflichtversicherung sachlich nach und übersetzen ihn in konkrete Prüf- und Beschlussschritte – ohne Spekulation über noch offene Details.
Versicherer bewerten die Naturgefahren-Exposition eines Gebäudes anhand einer Gefährdungssystematik und ordnen das Objekt einer Gefährdungsklasse zu. Daraus ergibt sich, wie der Versicherer Prämie und Annahme einschätzt. Wichtig ist die Erkenntnis, dass Starkregen lageunabhängig auftreten kann – auch Objekte fern von Flüssen und Bächen sind betroffen, weil überlastete Kanäle und Oberflächenwasser jede Adresse treffen können.
Ein zentraler Punkt für die Leistung ist die Rückstausicherung. Viele Verträge machen den Versicherungsschutz bei Rückstauschäden davon abhängig, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden und gewartet ist. Fehlt sie oder ist sie nicht funktionsfähig, droht eine Kürzung oder Ablehnung. Für die Hausverwaltung ist das eine prüfbare Obliegenheit, die im Schadenfall über die Regulierung mitentscheidet – und ein Thema, das in die Beschlussvorlage gehört.
Bundesweiter Kontext
Wetterextreme machen vor keiner Region halt: Sommerliche Starkregenereignisse und Gewitterzellen können bundesweit in kurzer Zeit große Wassermengen bringen, die die Kanalisation überlasten und zu Rückstau führen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob ein Objekt in Gewässernähe steht – Oberflächenwasser und volllaufende Untergeschosse betreffen Lagen in ganz Deutschland, von dicht bebauten Innenstadtquartieren bis zu Randgebieten.
Diese Entwicklung ist zugleich der Hintergrund der politischen Debatte um eine bundesweite Elementar-Pflichtversicherung. Für Hausverwaltungen verschiebt sich der Fokus damit von der Einzelfallfrage hin zur strategischen Vorbereitung: Welche Objekte im Portfolio sind bereits abgesichert, wo fehlt der Baustein und wo sind Deckungsvoraussetzungen wie die Rückstausicherung ungeklärt? Eine objektbezogene Einordnung der Naturgefahren schafft eine realistische Grundlage, ohne den Ausgang der Gesetzgebung vorwegzunehmen.
Wir begleiten Hausverwaltungen dabei persönlich an unseren Standorten und digital deutschlandweit, sodass Bestände unabhängig vom Standort nach demselben Maßstab geprüft und auf eine kommende Pflichtversicherung vorbereitet werden können.
Praxisbeispiel (anonymisiert)
Eine Immobilienverwaltung betreut mehrere Eigentümergemeinschaften und möchte angesichts der politischen Debatte um eine bundesweite Elementar-Pflichtversicherung wissen, welche ihrer Objekte überhaupt einen Elementarbaustein führen. Eine erste Durchsicht der Bestandsverträge zeigt ein gemischtes Bild: Ein Teil der Gemeinschaften hat den Einschluss vereinbart, bei anderen fehlt er, und bei einigen ist die Rückstausicherung nicht dokumentiert.
Aus dieser Bestandsaufnahme entsteht eine sachliche Übersicht, die nach Handlungsbedarf sortiert ist: Objekte ohne Elementarschutz, Objekte mit ungeklärter Obliegenheit und Objekte, die bereits sauber aufgestellt sind. Sollte eine gesetzliche Pflicht kommen, kann die Verwaltung gezielt die betroffenen Gemeinschaften ansprechen, statt unter Zeitdruck alle Verträge gleichzeitig zu prüfen. Die Entscheidung über Anpassungen trifft jede Eigentümergemeinschaft durch Beschluss selbst.
Lassen Sie Bestandsverträge, Deckung und Schadenprozesse strukturiert prüfen – als belastbare Grundlage für Beirat und Eigentümerversammlung.
FAQ
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